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Bußgelder für Verstöße gegen Solarienverbot für Jugendliche

Das Nutzungsverbot von Solarien für Jugendliche gilt bereits seit August 2009, ab dem 1. März 2010 wird es als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet.

 

Bundeskabinett beschließt UV-Schutz-Verordnung (0,3 Norm)

Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2010 die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung beschlossen. Die Verordnung dient dem Schutz der Bevölkerung vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung bei kosmetischen Anwendungen am Menschen, indem sie Bestimmungen für den Betrieb von UV-Bestrahlungsgeräten (Solarien) trifft. Sie enthält betriebs- und nutzungsbezogene Pflichten des Betreibers zur Einhaltung von Qualitätsanforderungen sowie Informations- und Dokumentationspflichten.